Fragen & Antworten

Wem gehört das neue Nahwärmenetz?

  • Bauherr ist die Ortsgemeinde Gimbweiler. Die Anlage verbleibt auch im Eigentum der Ortsgemeinde. 
  • Planung, Bau und Betrieb wird durch die NVB (Nahwärmeversorgung Birkenfeld GmbH) gewährleistet. Sie pachtet die Anlage von der Ortsgemeinde.
  • Die NVB betreibt bereits erfolgreich das Nahwärmenetz in Birkenfeld und weitere Heizungsanlagen. Die Schwestergesellschaft  EDG betreibt mehr als 50 Nahwärmenetze. Es ist also sehr viel Know-how vorhanden.

Was passiert, wenn die Anlage ausfällt? Sitze ich dann im Kalten? Wer trägt die Reperaturkosten?

  • Die Versorgungssicherheit ist durch zwei Holzhackschnitzelkessel,  die solarthermische Anlage, gewährleistet und einen sehr großen Pufferspeicher vorhanden. Hierdurch ist ein sehr hohes Maß an Ausfallsicherheit gewährleistet. Es ist bedeutend höher, als bei einem einzelnen Heizölkessel im Haushalt, für den normalerweise kein Ersatz vorhanden ist. Außerdem steht ein Notdienst für Störungen bereit.
  • Die Kosten bei einem Defekt der Anlage trägt bis zur Übergabestation die NVB.  Bei einem Defekt bzw. notwendigen Austausch der Anlage entstehen den Anschlussteilnehmern keine weiteren Kosten.
  • Die Kosten für Schäden am Heizungssystem im Haus (z. B. Heizkörper)  verbleiben wie bisher beim Hauseigentümer.
  • Im Unterschied dazu mussten Sie bisher alle Schäden an ihrer Heizung selbst tragen. Ebenso müssen Sie nie wieder einen neuen Kessel oder Öltank anschaffen.

Können die Wärmepreise willkürlich erhöht werden? Bin ich in Zukunft total abhängig von der NVB?

  • Nein! Grundgebühr und Wärmepreis werden im Wärmelieferungsvertrag, der für 10 Jahre geschlossen wird, fixiert. Allerdings steigen durch Inflation und Preissteigerungen bei den Holzhackschnitzeln die Produktionskosten für den Betreiber. Deswegen muss der im Vertrag fixierte Preis gemäß diesen Preissteigerungen angepasst werden. Dies geschieht anhand von sogenannten Preisindizes mithilfe einer Preisgleitklausel, die im Vertrag ebenfalls fixiert ist.
  • Diese Anpassung geschieht einmal jährlich und gilt in beide Richtungen. Sinken zum Beispiel die Hackschnitzelpreise, so sinkt auch der Wärmepreis. Steigt er, so steigen sie ebenfalls.  Durch diese sogenannte Preisgleitklausel sollen beide Vertragsparteien geschützt werden. Dies ist rechtlich in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) geregelt, an die sich die NVB selbstverständlich hält.
  • Preiserhöhungen können nur innerhalb der vertraglich festgelegten und gesetzlich geregelten Preisgleitklausel auf Basis der im Vertrag festgelegten Preise erfolgen. Willkürliche Preiserhöhungen sind somit nicht möglich.
  • Holzhackschnitzelpreise sind in den letzten Jahren moderat teurer geworden. Das aber relativ konstant. Der Heizölpreis ist hingegen extremen Schwankungen unterworfen. Nach einer sehr langen Niedrigpreisphase folgte in diesem Jahr eine drastische Erhöhung von 60 Cent je Liter (10/2017) auf aktuell ca. 90 Cent je Liter (+ 46%).
    Im Unterschied zum Nahwärmepreis kann der Heizölpreis als völlig willkürlich deutlich steigen oder fallen.
  • Der Betreiber NVB muss als GmbH grundsätzlich wirtschaftlich arbeiten. Als rein kommunale Gesellschaft der VG Birkenfeld, an der auch Gimbweiler beteiligt ist, ist ihr Hauptzweck jedoch nicht Gewinnmaximierung, sondern die Wärmeversorgung in der VG Birkenfeld.

Wie steht es mit der Förderung von Bund und Land? Wurde hier wirklich alles ausgeschöpft?

  • Das Projekt wird über das Bundesumweltministerium, die KfW und das Land Rheinland-Pfalz im hohen Maß gefördert. Ebenso ist das Ziel der Ortgemeinde, für die Anschlussteilnehmer die maximale Förderung zu bekommen, erreicht.
  • Die Möglichkeit, ein Nahwärmenetz zu diesen Bedingungen anzubieten, wird sich nicht wiederholen.
  • Alle, die sich noch nicht entschieden haben, bitten wir dies zu überdenken und sich noch anzumelden.

Was, wenn ich noch Fragen habe?